Begleitetes Fahren
Führerschein mit 17
Seit 2005 dürfen auch in Rheinland-Pfalz Jugendliche ab 17 Jahren in Begleitung Erwachsener Auto fahren!
Folgende Punkte sind dabei zu beachten:
Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B:
Ausbildung darf mit 16,5 Jahren begonnen werden.
Mindestalter bei Erteilung 17 Jahre
Abgeschlossene Ausbildung gemäß Fahrschülerausbildungsordnung in Theorie und Praxis.
Inhalte sind identisch mit der Ausbildung volljähriger Fahrschüler.
Namentliche Benennung einer oder mehrerer Begleitpersonen
Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
Voraussetzung für die Begleitperson(en)
Mindestalter 30 Jahre
Fahrerlaubnis Klasse B (Pkw) seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen
Nicht mehr als 1 Punkt in Flensburg
Während der Fahrt darf die begleitende Person nicht alkoholisiert (ab 0,5 Promille) oder unter Einfluß anderer berauschender Mittel sein.