
ausbildungsvorschriften
Für den Erwerb eines Führerscheins ist vom Gesetzgeber eine Untergrenze (in Minuten)
für verschiedene typische Fahrsituationen vorgeschrieben:
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bei Motorrad und Auto:
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​225 min auf Landstraßen
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180 min auf Autobahnen
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135min Nachtfahrt
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bei BE:
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135 auf Landstraßen
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45 auf Autobahnen
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45 Nachtfahrten
Vor diesen sogenannten Sonderfahrten ist in allen Klassen eine praktische Grundausbildung
(bis zur Beherrschung des Fahrzeugs) vorgeschrieben. 10 Fahrstunden sind dafür die Untergrenze.
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In der theoretischen Ausbildung ist folgende Anzahl von Stunden​ mindestens erforderlich:
12 Doppelstunden (je 90 min) Grundstoff für alle Klassen. 6 Doppelstunden bei Erweiterung einer Fahrerlaubnis.
2 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff in den Klasse B bzw. AM
4 Doppelstunden Zusatzstoff in den Klassen A1, A2 und A.
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Des weiteren benötigst du für den Führrerscheinantrag folgende Umterlagen:
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Lichtbild (biometrisch) neueren Datums
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Sehtest (max. 2 Jahre alt)
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Beischeinigung über die Teilname an einem Erste-Hilfe Kurs
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Beim begleiteten Fahren zusätzlich Kopien von Führerschein und Ausweis der Begleitpersonen
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Der Antrag ist bei der Zulassungsstellle in Bingen-Sponsheim, Alfred-Nobel-Str. 2a zu stellen.
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Bei Rückfragen Telefon 0672191715290 oder Email: fs-bingen@mainz-bingen.de
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Aktuell nur Online-Terminvergabe unter www.mainz-bingen.de/de/Aemter-Abteilungen/wirtschaft-verkehr/Fuehrerschein/i
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Bitte frühzeitig daran denken, da Termine oft erst in 2 bis 4 Wochen verfügbar sind.