
ausbildungsvorschriften
Für den Erwerb eines Führerscheins ist vom Gesetzgeber eine Untergrenze (in Minuten)
für verschiedene typische Fahrsituationen vorgeschrieben:
bei Motorrad und Auto:
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225 min auf Landstraßen
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180 min auf Autobahnen
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135min Nachtfahrt
bei BE:
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135 auf Landstraßen
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45 auf Autobahnen
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45 Nachtfahrten
Vor diesen sogenannten Sonderfahrten ist in allen Klassen eine praktische Grundausbildung
(bis zur Beherrschung des Fahrzeugs) vorgeschrieben. 10 Fahrstunden sind dafür die Untergrenze.
In der theoretischen Ausbildung ist folgende Anzahl von Stunden mindestens erforderlich:
12 Doppelstunden (je 90 min) Grundstoff für alle Klassen. 6 Doppelstunden bei Erweiterung einer Fahrerlaubnis.
2 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff in den Klasse B bzw. AM
4 Doppelstunden Zusatzstoff in den Klassen A1, A2 und A.
Des weiteren benötigst du für den Führrerscheinantrag folgende Umterlagen:
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Lichtbild (biometrisch) neueren Datums
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Sehtest (max. 2 Jahre alt)
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Beischeinigung über die Teilname an einem Erste-Hilfe Kurs
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Beim begleiteten Fahren zusätzlich Kopien von Führerschein und Ausweis der Begleitpersonen
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Der Antrag ist bei der Zulassungsstellle in Bingen-Sponsheim, Alfred-Nobel-Str. 2a zu stellen.
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Bei Rückfragen Telefon 0672191715290 oder Email: fs-bingen@mainz-bingen.de
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Aktuell nur Online-Terminvergabe unter www.mainz-bingen.de/de/Aemter-Abteilungen/wirtschaft-verkehr/Fuehrerschein/i
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Bitte frühzeitig daran denken, da Termine oft erst in 2 bis 4 Wochen verfügbar sind.