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ausbildungsvorschriften

Für den Erwerb eines Führerscheins ist vom Gesetzgeber eine Untergrenze (in Minuten)

für verschiedene typische Fahrsituationen vorgeschrieben:

bei Motorrad und Auto:

  • 225 min auf Landstraßen

  • 180 min auf Autobahnen

  • 135min Nachtfahrt

bei BE:

  • 135 auf Landstraßen

  • 45   auf Autobahnen

  • 45   Nachtfahrten


Vor diesen sogenannten Sonderfahrten ist in allen Klassen eine praktische Grundausbildung

(bis zur Beherrschung des Fahrzeugs) vorgeschrieben.

In der theoretischen Ausbildung ist folgende Anzahl von Stunden​ mindestens erforderlich:

12 Doppelstunden (je 90 min) Grundstoff für alle  Klassen. 6 Doppelstunden bei Erweiterung einer Fahrerlaubnis.

2 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff in den Klasse B bzw. AM

4 Doppelstunden Zusatzstoff in den Klassen A1, A2 und A.

Des weiteren benötigst du für den Führrerscheinantrag folgende Umterlagen:

  • Lichtbild (biometrisch) neueren Datums

  • Sehtest (max. 2 Jahre alt)

  • Beischeinigung über die Teilname an einem Erste-Hilfe Kurs

  • Beim begleiteten Fahren zusätzlich Kopien von Führerschein und Ausweis der Begleitpersonen

  • Der Antrag ist bei der Zulassungsstellle in Bingen-Sponsheim, Alfred-Nobel-Str. 2a zu stellen.

  • Aktuell nur nach Terminvergabe unter 06721/71910 oder Email an kfz-bingen@mainz-bingen.de

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