ausbildungsvorschriften
Für den Erwerb eines Führerscheins ist vom Gesetzgeber eine Untergrenze (in Minuten)
für verschiedene typische Fahrsituationen vorgeschrieben:
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bei Motorrad und Auto:
​225 min auf Landstraßen
180 min auf Autobahnen
135min Nachtfahrt
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bei BE:
135 auf Landstraßen
45 auf Autobahnen
45 Nachtfahrten
Vor diesen sogenannten Sonderfahrten ist in allen Klassen eine praktische Grundausbildung
(bis zur Beherrschung des Fahrzeugs) vorgeschrieben.
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In der theoretischen Ausbildung ist folgende Anzahl von Stunden​ mindestens erforderlich:
12 Doppelstunden (je 90 min) Grundstoff für alle Klassen. 6 Doppelstunden bei Erweiterung einer Fahrerlaubnis.
2 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff in den Klasse B bzw. AM
4 Doppelstunden Zusatzstoff in den Klassen A1, A2 und A.
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Des weiteren benötigst du für den Führrerscheinantrag folgende Umterlagen:
Lichtbild (biometrisch) neueren Datums
Sehtest (max. 2 Jahre alt)
Beischeinigung über die Teilname an einem Erste-Hilfe Kurs
Beim begleiteten Fahren zusätzlich Kopien von Führerschein und Ausweis der Begleitpersonen
Der Antrag ist bei der Zulassungsstellle in Bingen-Sponsheim, Alfred-Nobel-Str. 2a zu stellen.
Aktuell nur nach Terminvergabe unter 06721/71910 oder Email an kfz-bingen@mainz-bingen.de