ausbildungsvorschriften
Für den Erwerb eines Führerscheins ist vom Gesetzgeber eine Untergrenze (in Minuten)
für verschiedene typische Fahrsituationen vorgeschrieben:
bei Motorrad und Auto:
225 min auf Landstraßen
180 min auf Autobahnen
135min Nachtfahrt
bei BE:
135 auf Landstraßen
45 auf Autobahnen
45 Nachtfahrten
Vor diesen sogenannten Sonderfahrten ist in allen Klassen eine praktische Grundausbildung
(bis zur Beherrschung des Fahrzeugs) vorgeschrieben.
In der theoretischen Ausbildung ist folgende Anzahl von Stunden mindestens erforderlich:
12 Doppelstunden (je 90 min) Grundstoff für alle Klassen. 6 Doppelstunden bei Erweiterung einer Fahrerlaubnis.
2 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff in den Klasse B bzw. AM
4 Doppelstunden Zusatzstoff in den Klassen A1, A2 und A.
Des weiteren benötigst du für den Führrerscheinantrag folgende Umterlagen:
Lichtbild (biometrisch) neueren Datums
Sehtest (max. 2 Jahre alt)
Beischeinigung über die Teilname an einem Erste-Hilfe Kurs
Beim begleiteten Fahren zusätzlich Kopien von Führerschein und Ausweis der Begleitpersonen
Der Antrag ist bei der Zulassungsstellle in Bingen-Sponsheim, Alfred-Nobel-Str. 2a zu stellen.
Aktuell nur nach Terminvergabe unter 06721/71910 oder Email an kfz-bingen@mainz-bingen.de